Start Ausländische Unternehmen Fiskalvertreter in den Niederlanden: brauchen Sie einen?

Fiskalvertreter in den Niederlanden: brauchen Sie einen?

Meistens nicht. Die meisten ausländischen Unternehmen, auch von außerhalb der EU, können sich direkt für die niederländische Umsatzsteuer registrieren. Ein Fiskalvertreter ist nur in wenigen Fällen Pflicht und vor allem für die Lizenz nach Artikel 23 bei der Einfuhr nützlich.

Direkte Registrierung, alles inklusive

Kann sich Ihr Unternehmen direkt registrieren, erledigen wir das zum Festpreis, mit allen Rückfragen bis zur USt-Nummer. Brauchen Sie einen Fiskalvertreter, verweisen wir Sie an einen Partner mit Lizenz.

€ 275einmalig, zzgl. UStFragen, ob Sie einen brauchen

Häufige Fragen

Ist ein Fiskalvertreter für ein deutsches Unternehmen Pflicht?

In der Regel nicht. Für ein Unternehmen aus der EU ist er nur bei den Sonderregelungen für Umsatzsteuerlager und Steuerlager vorgeschrieben.

Brauchen wir einen Fiskalvertreter für eine Lizenz nach Artikel 23?

Ja, wenn Ihr Unternehmen nicht in den Niederlanden ansässig ist und hier keine feste Niederlassung hat. Ohne Lizenz zahlen Sie die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr und holen sie über Ihre niederländische Erklärung zurück.

Können Sie unser Fiskalvertreter sein?

Nein, dafür haben wir keine Lizenz. Wir verweisen Sie an einen Partner mit Lizenz und erledigen die direkte Registrierung und die Erklärungen, wo das möglich ist.

In welcher Sprache arbeiten Sie?

Auf Englisch oder Niederländisch. Die Erklärungen gehen auf Niederländisch an die Belastingdienst; Sie erhalten die Zahlen und die Erläuterungen auf Englisch.

Unsicher, ob Sie einen Fiskalvertreter brauchen? Sagen Sie uns, was Sie verkaufen und wie Ihre Waren fließen.

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Innerhalb eines Werktags erfahren Sie, was wir für Sie tun können und was es kostet, bevor wir beginnen.

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Sie gehen keine Verpflichtung ein. Sie erhalten eine Antwort von einem Steuerjuristen, nicht von einem Verkäufer.

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